Geschäftszweck:
Die publuence GmbH (nachfolgend publuence GmbH), betreibt im Internet einen Marktplatz (nachfolgend publuence), der es Teilnehmern ermöglicht, Geschäfte miteinander abzuschließen. Teilnehmer mit werblichen Absichten (nachfolgend Advertiser) treffen auf Teilnehmer mit Vermarktungsabsichten (nachfolgend Publisher).
§ 1 Geltung
publuence GmbH liefert ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den nachfolgenden Bestimmungen entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Teilnehmern finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch publuence GmbH.
§ 2 Teilnehmer
Teilnehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die zu gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Zwecken auf publuence handeln. Eine Teilnahme setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und die volle Geschäftsfähigkeit voraus. Mit Absenden des Registrierungsformulars erklärt der Teilnehmer, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und unbeschränkt geschäftsfähig ist.
§ 3 Speichermöglichkeit und Einsicht in Vertragstext
Sie können diese Informationen einfach archivieren, indem Sie entweder die AGB herunterladen und/oder ausdrucken. Die AGB finden Sie in der jeweils gültigen Fassung auf www.publuence.com/agb.
§ 4 Anmeldung und Zugang
(1) Für die Teilnahme ist eine Anmeldung über publuence erforderlich, bei der lediglich Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Passwort angegeben werden. Das Passwort muss geschützt und vertraulich behandelt werden.
(2) Nach der Verifizierung erhalten die Teilnehmer direkten Zugang und müssen weitere Angaben machen, um ihr Profil zu vervollständigen. Im Zuge der Anmeldung sind die Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzrichtlinien zu akzeptieren, andernfalls ist von einer Anmeldung abzusehen. Der Teilnehmer muss seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß angeben und für deren Aktualität sorgen. Je Teilnehmer ist nur eine Anmeldung erlaubt.
(3) Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zur Nutzung von publuence ab, wobei dies keine Garantie für eine Zusammenarbeit darstellt. publuence GmbH kann die Teilnahme ohne Begründung ablehnen oder beenden. Zudem können Accounts bei Inaktivität oder unvollständiger Verifizierung gesperrt oder gelöscht werden. Der Teilnehmer stimmt dem Empfang von Benachrichtigungs-E-Mails zu, die zur Abwicklung von Geschäften über publuence dienen, jedoch keinen werblichen Inhalt haben.
§ 5 Fristen
(1) Die Reaktionsfristen für die Veröffentlichung von Advertorials werden von den Publishern festgelegt und sind im Marktplatz für Advertiser sichtbar. Advertiser haben die Möglichkeit, diese Fristen vor der Buchung einzusehen und ihre Buchung auf dieser Grundlage verbindlich vorzunehmen.
(2) Die vom Publisher angegebenen Reaktionsfristen sind verbindlich, können jedoch je nach Art der Buchung variieren. Sollte der Publisher innerhalb der angegebenen Frist nicht reagieren, wird die Buchungsanfrage automatisch vom System storniert. Es bleibt dem Publisher jedoch vorbehalten, über das Nachrichtensystem etwaige Verzögerungen, wie z.B. durch Feiertage oder Wochenenden, zu erklären und den Advertiser zu informieren.
(3) Die Fristen variieren je nach Art der Leistung:
§ 6 Vertragsbedingungen für die Nutzung von publuence
(1) Verträge auf der Plattform publuence können derzeit nur in deutscher und englischer Sprache abgeschlossen werden. Vertragspartner für die Teilnahme bei publuence wird zum Zeitpunkt der Anmeldung die publuence GmbH, Geschäftsführer Cevahir Ejder. Ein Vertrag zwischen Advertiser und Publisher kommt zustande, wenn der Publisher die Buchung über die publuence Plattform annimmt. In diesem Fall tritt die publuence GmbH als Vertreterin des Publishers mit Abschlussvollmacht auf. Die Publisher erteilen der publuence GmbH eine entsprechende Vollmacht. Als Abschlussvertreterin nimmt die publuence GmbH das Angebot im Namen und für Rechnung des Publishers an, ist jedoch nicht selbst berechtigt oder verpflichtet, im Rahmen des Grundgeschäfts zwischen Advertiser und Publisher.
(2) Ein Publisher verpflichtet sich, nach Annahme einer Buchung, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und vertragsgemäß zu erbringen.
(3) Der Advertiser ist verpflichtet, die ordnungsgemäß erbrachten Leistungen des Publishers abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
(4) Die Vertragspartner der Buchungsabwicklung sind an die in Ziffer 5 genannten Fristen gebunden. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen erklären sich die Vertragspartner bereits jetzt mit den Konsequenzen aus Ziffer 5.2 einverstanden.
(5) Publisher gestatten es den Mitarbeitern der publuence GmbH, direkten und persönlichen Kontakt mit ihnen per E-Mail oder Telefon aufzunehmen, um Buchungsanfragen zu stellen und Buchungen durchzuführen.
§ 7 Pflichten des Advertisers
(1) Der Advertiser führt seine Buchungen auf publuence ausschließlich über die von publuence zur Verfügung gestellten Buchungsmöglichkeiten aus.
(2) Sollte der Advertiser einen eigenen Content an den Publisher liefern, wird vorausgesetzt, dass es sich um einen einzigartigen (unique) Content handelt. Es ist dem Advertiser untersagt, bereits veröffentlichte Texte erneut über publuence zu verwenden.
(3) Der Advertiser ist verpflichtet, darauf zu achten, dass ein Briefing für die Erstellung eines Artikels durch den Publisher vollständig und verständlich ist. Auf etwaige Rückfragen über das interne Nachrichtensystem muss zeitnah reagiert werden.
(4) Missbrauch und Sanktionen
(5) Buchungsinhalte und rechtliche Verantwortung
(6) Verstöße und Konsequenzen
§ 8 Pflichten des Publishers
(1) Publisher führen ihre Buchungen auf publuence ausschließlich über die von der publuence GmbH zur Verfügung gestellten Möglichkeiten aus.
(2) Sollte der Advertiser einen individuellen Content beim Publisher über die publuence GmbH beauftragen, wird vorausgesetzt, dass der Publisher einen einzigartigen (unique) Content erstellt. Es ist dem Publisher untersagt, einen bereits veröffentlichten Artikel erneut anzubieten. Bei Bekanntwerden eines Verstoßes behält sich publuence vor, den Publisher von der Plattform auszuschließen und gegebenenfalls Rechtsansprüche geltend zu machen.
(3) Der Versuch oder die Durchführung, publuence als Akquise-Instrument zur Gewinnung von Direktkontakten zu Advertisern zu nutzen, mit dem Ziel, Buchungen außerhalb von publuence auszuführen, führt zu einer sofortigen und unangekündigten Sperrung des Publishers.
(4) Bei Bekanntwerden von Verstößen behält sich publuence das Recht vor, rechtliche Ansprüche geltend zu machen. Vorhandenes Guthaben des Publishers kann zur Verrechnung einbehalten werden. Etwaige offene Summen können von der publuence GmbH auch unter Anwendung rechtlicher Mittel eingefordert werden. Darüber hinaus wird eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Auftragswerts fällig. Sollte eine gesetzliche Schadensersatzforderung geltend gemacht werden, wird eine bereits verhängte Vertragsstrafe auf den geltend gemachten Schaden angerechnet.
(5) Rückfragen von Publishern an Advertiser im Zusammenhang mit einer Buchung müssen unmissverständlich formuliert sein.
(6) Publisher haben sicherzustellen, dass von ihnen erstellter Content keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber-, Nutzungs-, und Datenschutzrechte) verletzen und nicht gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstoßen. Insbesondere dürfen die Artikel keine gewaltverherrlichenden, rassistischen, verleumderischen, persönlichkeitsverletzenden oder illegalen Inhalte enthalten.
(7) Der Publisher verpflichtet sich, Buchungen des Advertisers nicht willkürlich und nach eigenem Ermessen aus seinen Medien zu entfernen. Der Publisher verpflichtet sich, den Content und den/die darin befindlichen Link(s) grundsätzlich für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten (12 Monate) in seinen Medien zu veröffentlichen. Bei einer Deaktivierung oder dem Wegfall einer Buchung vor Ablauf von zwölf Monaten können bereits gezahlte Vermarktungsentgelte von der publuence GmbH zurückgefordert werden. Eine Rückforderung erfolgt nur, wenn die Deaktivierung oder der Wegfall der Buchung durch Verschulden des Publishers verursacht wurde. Ein Verschulden des Publishers liegt nicht vor, wenn der Publisher sein entsprechendes Medium vollständig eingestellt hat. publuence behält sich vor, im Einzelfall zu prüfen, ob die Deaktivierung oder der Wegfall ohne Verschulden des Publishers erfolgt ist. Entsprechendes gilt für eine inhaltliche Änderung des Contents durch den Publisher.
(8) Verstöße gegen die AGB führen zum Ausschluss des Publishers. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen können Verstöße in Form von Screenshots dokumentiert werden.
(9) Sollte der Publisher eine Abmahnung bezüglich einer vom Advertiser gesendeten Mediendatei wie Bilder, Videos etc. erhalten, ist diese unverzüglich der publuence GmbH zu melden. publuence wird sich mit dem Advertiser in Verbindung setzen und die Übernahme der Abmahnung sowie die rechtlichen Konsequenzen mit dem Advertiser besprechen.
§ 9 Nachrichtensystem
Das interne Nachrichtensystem auf der publuence-Plattform dient ausschließlich der Abwicklung von Buchungen und der Kommunikation im Zusammenhang mit den gebuchten Dienstleistungen. Es ist den Teilnehmern untersagt, das Nachrichtensystem für die Übermittlung von Spam, Werbung, unerwünschten Angeboten oder anderen Inhalten, die nicht unmittelbar mit der Buchungsabwicklung oder den gebuchten Dienstleistungen in Zusammenhang stehen, zu verwenden.
Teilnehmer, die gegen diese Regelungen verstoßen, indem sie unaufgeforderte kommerzielle Inhalte, Spam-Nachrichten oder andere auftragsfremde Inhalte versenden, können jederzeit von der Nutzung des Nachrichtensystems ausgeschlossen und ihr Zugang zur Plattform temporär oder dauerhaft gesperrt werden. publuence GmbH behält sich das Recht vor, solche Verstöße ohne Vorankündigung zu ahnden.
Im Falle eines Verstoßes können betroffene Teilnehmer publuence GmbH unverzüglich über die entsprechenden Kanäle informieren. Nach Erhalt einer solchen Meldung wird der Vorfall geprüft, und bei Bestätigung des Verstoßes wird der betreffende Teilnehmer gemäß den internen Richtlinien von publuence GmbH gesperrt.
§ 10 Korrekturläufe
Über das interne Nachrichtensystem von publuence können Advertiser und Publisher miteinander kommunizieren und notwendige Korrekturen im Rahmen der Buchungsabwicklung absprechen.
(1) Korrekturanforderungen des Advertisers
Ein Advertiser hat das Recht, Korrekturen an der erbrachten Leistung zu verlangen, wenn diese nicht der vereinbarten Buchung entspricht. Korrekturanforderungen sollten möglichst präzise und detailliert formuliert werden, um eine effektive und zügige Bearbeitung durch den Publisher zu gewährleisten. Unklare oder vage Formulierungen können zu ineffizienten Korrekturschleifen führen und unnötige Verzögerungen verursachen.
(2) Bindung der Korrekturforderungen
Korrekturanforderungen des Advertisers sind für den Publisher verbindlich, soweit die erbrachte Leistung von der Buchungsvereinbarung abweicht.
(3) Streitbeilegung durch publuence GmbH
Im Falle von Streitigkeiten zwischen Advertiser und Publisher wird publuence GmbH zur Entscheidungsfindung hinzugezogen. Es genügt, wenn sich einer der Vertragspartner an publuence GmbH wendet. publuence GmbH wird den Sachverhalt prüfen und eine endgültige, für beide Parteien verbindliche Entscheidung treffen. Dabei berücksichtigt publuence GmbH alle relevanten Aspekte der Buchungsabwicklung, des Nachrichtendialogs und des erbrachten Leistungsergebnisses.
§ 11 Content, Urheberrechte und Nutzungsrechte
Jeder Teilnehmer, der einem anderen Teilnehmer (Advertiser zu Publisher und Publisher zu Advertiser) Content erstellt und/oder übermittelt, räumt dem jeweils Anderen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes und ausschließliches Nutzungsrecht an dem gelieferten Content zur Verwendung auf der jeweils gebuchten Webseite ein. Eine anderweitige Nutzung des Contents ist nicht gestattet.
(1) Unique Content
Publisher und Advertiser verpflichten sich gegenüber der publuence GmbH sowie gegenseitig zur Lieferung oder Erstellung von einzigartigem Content (Unique Content). Keiner der Parteien darf denselben Content mehr als einmal nutzen und/oder verbreiten. Bei Zuwiderhandlungen wird geprüft, ob gegen Nutzungsrechte, Urheberrechte oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstoßen wird. Rechtsansprüche können in diesem Fall geltend gemacht werden.
(2) Text, Bild und Video an Teilnehmer
Teilnehmer, die im Rahmen einer Buchungsabwicklung Content einem anderen Teilnehmer zur Verfügung stellen, stellen sicher, dass ihr Content keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- oder Datenschutzrechte. Der Content darf nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder anderweitig illegal sein.
(3) Text, Bild und Video an publuence
Teilnehmer, die Content auf der Plattform publuence hochladen und speichern, gewährleisten, dass ihr Content keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Namen-, Marken-, Urheber-, Nutzungs- oder Datenschutzrechte. Der Content darf nicht gewaltverherrlichend, rassistisch, verleumderisch, persönlichkeitsverletzend oder illegal sein.
(4) Verstöße und Ausschluss
Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen können zum Ausschluss des Teilnehmers von der Plattform führen. Zur Wahrung von Rechtsansprüchen kann publuence Verstöße durch Screenshots oder andere geeignete Mittel dokumentieren und sichern.
§ 12 Qualitätsmanagement und Kontrolle
(1) Prüfung der Webseiten:
Die Publisher erklären sich damit einverstanden, dass die publuence GmbH eingetragene Webseiten auf Relevanz und Qualität prüft, bevor sie für eine Zulassung auf der Plattform publuence freigegeben werden. Entsprechen die Webseiten den festgelegten Kriterien, werden sie von publuence GmbH freigeschaltet und sind fortan im Marktplatz für Advertiser sichtbar und buchbar. Entsprechen die Webseiten den Kriterien nicht, werden sie abgelehnt.
(2) Prüfung und Deaktivierung von Accounts:
Die publuence GmbH ist jederzeit berechtigt, die registrierten und freigeschalteten Accounts von Advertisern und Publishern zu prüfen und gegebenenfalls zu deaktivieren, wenn die angegebenen Informationen zur Firmierung, Anschrift sowie Steuerinformationen nicht korrekt oder nicht mehr aktuell sind.
(3) Qualitätskontrolle von Content:
Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass die publuence GmbH übermittelte bzw. erstellte Texte einer Qualitätskontrolle unterzieht, um die Übereinstimmung mit den Standards und Anforderungen von publuence zu gewährleisten.
(4) Keine Verpflichtung zur Kontrolle von Content:
Es besteht kein Anspruch auf eine Kontrolle des Inhalts von Texten durch die publuence GmbH. Es steht der publuence GmbH jedoch frei, den Content zu überprüfen und darüber informiert zu werden, wenn dies zur Sicherstellung der Qualität oder zur Einhaltung der Plattformrichtlinien erforderlich ist.
(5) Haftungsausschluss für Content:
Die publuence GmbH führt unabhängig und in eigener Regie eine Kontrolle des Contents durch. Jedoch übernimmt die publuence GmbH keine Haftung für den Inhalt, Umfang oder das Ergebnis des kontrollierten Contents. Die Verantwortung für den Inhalt liegt allein beim jeweiligen Publisher oder Advertiser.
§ 13 Zulassung und Prüfung von Webseiten
(1) Vor der Zulassung von Webseiten auf dem publuence Marktplatz werden diese von der publuence GmbH auf Relevanz und Qualität geprüft. Entsprechen die Webseiten den Kriterien, werden sie angenommen, andernfalls abgelehnt. Publisher haben die Möglichkeit, abgelehnte Webseiten nach einer Frist von drei Monaten erneut einzutragen. Ein Anspruch auf eine Begründung der Ablehnung seitens der publuence GmbH besteht nicht.
(2) Pflicht zur Erhaltung der Webseiten:
Die Publisher verpflichten sich, für die langfristige Existenz ihrer Webseiten, die sie auf publuence anbieten, Sorge zu tragen. Die Mindestlaufzeit eines Artikels auf der Webseite beträgt 12 Monate, wobei eine längere Verfügbarkeit des Artikels erwünscht ist. Es dürfen keine Webseiten angeboten werden, die ausschließlich für einen kurzfristigen Zweck, wie etwa die Vermarktung von Advertorials, erstellt wurden.
(3) Ausschluss bei Nichtverfügbarkeit von Webseiten:
Publisher, deren Webseiten häufig nicht oder gar nicht mehr im Web auffindbar sind, müssen mit einem Ausschluss aus dem publuence Marktplatz rechnen.
§ 14 Konditionen, Vergütung und Zahlungsweise
(1) Die Anmeldung als Teilnehmer auf der Plattform von publuence ist kostenlos. Die Konditionen für die Vermarktung durch Publisher sind in der jeweils gültigen Übersicht unter www.publuence.com/konditionen einsehbar.
(2) Publisher geben für die Veröffentlichung von Content sowie für zusätzliche Dienstleistungen wie z.B. Traffic-Pakete einen unverhandelbaren Festpreis an, der öffentlich im Marktplatz angezeigt wird.
(3) Für die Ausführung von Buchungen müssen Advertiser die Buchung mit den zur Verfügung gestellten Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, PayPal, Rechnung) direkt bezahlen. Das aufgeladene Guthaben eines Advertisers kann nur zurückerstattet werden, wenn der Advertiser die Zusammenarbeit mit publuence kündigt. Sollte der Advertiser laufende Buchungen haben, wird das Restguthaben erst nach Abschluss aller offenen Buchungen ausgezahlt. Die Guthabenauszahlung erfolgt stets in Form einer Abrechnung als Gutschrift.
(4) Mit der direkten Bezahlung im Buchungsprozess stellt die publuence GmbH eine garantierte Auszahlung an den Publisher sicher. Der Advertiser zahlt vorab für alle getätigten Buchungen an publuence GmbH, wodurch die Zahlung als schuldbefreiend gilt. Die Bezahlung von Buchungen erfolgt über die zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden wie PayPal, Kreditkarte oder Banküberweisung. Gebühren, die durch Zahlungen per PayPal oder Kreditkarte entstehen, werden dem Advertiser nicht berechnet. Zahlungen via PayPal oder Kreditkarte ermöglichen eine sofortige Buchung. Zahlungen via Banküberweisung bedingen den tatsächlichen Geldeingang auf dem Bankkonto der publuence GmbH.
(5) Publisher führen ein Guthabenkonto, auf dem die Erlöse, die sie über publuence erzielen, abzüglich des publuence-Provisionsanteils (Share), gutgeschrieben werden. Die Höhe des Shares ist in der jeweils gültigen Übersicht unter www.publuence.com/konditionen einsehbar.
(6) Das Guthaben der Publisher wird monatlich automatisch zur Auszahlung gebracht. Zum Monatsende wird hierfür eine Gutschrift erstellt, die automatisch innerhalb von 14 Tagen nach Gutschriftsdatum per Banküberweisung überwiesen wird. Die Publisher sind für die steuerliche Abwicklung ihrer Einnahmen selbst verantwortlich. Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung. Das Bankkonto muss vom Publisher in seinem Teilnehmerkonto angegeben werden.
§ 15 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Teilnahme auf publuence ist unbefristet. Teilnehmer können ihre Teilnahme jederzeit über ihr Teilnehmerkonto kündigen. Eine Kündigung kann optional auch per E-Mail erfolgen, woraufhin ein Mitarbeiter der publuence GmbH das Teilnehmerkonto löschen wird.
(2) Advertiser, die ihr Teilnehmerkonto innerhalb der letzten 12 Monate nicht genutzt haben, können von der publuence GmbH gekündigt werden. Darüber hinaus ist publuence GmbH berechtigt, den Vertrag mit einem Advertiser jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
(3) Publisher, die ihr Teilnehmerkonto innerhalb der letzten 12 Monate nicht genutzt haben, können ebenfalls von der publuence GmbH gekündigt werden. Auch in diesem Fall kann publuence GmbH den Vertrag mit dem Publisher jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
(4) Eine Kündigung durch publuence GmbH wird unter Berücksichtigung von laufenden Buchungen ausgeführt.
(5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für publuence GmbH sowie den Teilnehmer unberührt. Insbesondere behält sich publuence GmbH das Recht vor, bei schweren Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder bei Rechtsverstößen den Teilnehmer ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 16 Laufzeiten Content Buchung
(1) Buchungen, die von Advertisern getätigt werden, müssen vom Publisher grundsätzlich für eine Dauer von mindestens zwölf Monaten aufrechterhalten werden. Ideal ist es, wenn diese Buchungen dauerhaft auf den Webseiten verfügbar bleiben.
(2) Es kann jedoch vorkommen, dass Medien, die auf publuence angeboten werden, aus unterschiedlichen Gründen unvorhergesehen nicht mehr weiter betrieben und abgeschaltet werden.
(3) Der Advertiser muss damit rechnen, dass Webseiten abgeschaltet werden können, und dass in diesem Fall der gebuchte Content einschließlich der Links nicht mehr aufrufbar ist. Ein Anspruch des Advertisers auf Rückerstattung von Zahlungen gegenüber publuence GmbH oder dem Publisher besteht grundsätzlich nicht. Ein eventueller Anspruch des Advertisers gegen den Publisher kann jedoch unter den Voraussetzungen des § 9 bestehen, wenn eine Deaktivierung oder der Wegfall einer Buchung vor Ablauf von zwölf Monaten aufgrund eines Verschuldens des Publishers erfolgt.
(4) publuence GmbH übernimmt kein Monitoring der Laufzeiten der veröffentlichten Inhalte auf den Webseiten der Publisher. Sollte ein Advertiser jedoch einen Verstoß gegen die Laufzeitregelungen feststellen und diesen melden, wird publuence GmbH aktiv, um weniger verlässliche Publisher weitestgehend auszuschließen und gegebenenfalls entstehende Rückerstattungen zu klären.
(5) Falls es vorkommen sollte, dass ein Publisher wiederholt seine Medien abschaltet oder deaktiviert, wird publuence GmbH den Sachverhalt prüfen und den Publisher sowie dessen Webseiten gegebenenfalls ausschließen.
§ 17 Haftung
(1) Haftungsausschluss für Geschäftsabschlüsse
Die publuence GmbH garantiert nicht den Abschluss von Geschäftsverträgen oder die Generierung von Umsätzen über den publuence Marktplatz.
(2) Haftungsausschluss für einfache oder leichte Fahrlässigkeit
Die publuence GmbH schließt ihre Haftung für Pflichtverletzungen durch ihre Vertreter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus, die auf einfacher oder leichter Fahrlässigkeit beruhen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von vertraglich wesentlichen Pflichten (sog. Kardinalspflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung die Vertragspartner vertrauen dürfen.
(3) Haftung für Schäden durch technische Störungen
Die publuence GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Übermittlung, durch unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder auf andere Weise bei der Nutzung von publuence entstehen, es sei denn, solche Schäden wurden von der publuence GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Insbesondere übernimmt die publuence GmbH keine Gewähr dafür, dass der Zugang zu publuence zu bestimmten Zeiten oder ohne Unterbrechungen gewährleistet ist.
(4)Haftung für Inhalte und Medien
Die publuence GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Qualität, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Art und Güte oder Glaubwürdigkeit der Inhalte und Webseiten auf publuence. Die Verantwortung für Inhalte und Medien, die von Dritten (Teilnehmern) eingestellt werden, liegt ausschließlich bei den jeweiligen Teilnehmern. Ebenso übernimmt die publuence GmbH keine Haftung für die Inhalte von Webseiten, die über den Marktplatz publuence angeboten werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, die auf publuence vermittelten Inhalte auf eigenes Risiko zu nutzen, sich auf eigenes Risiko auf diese Inhalte zu verlassen und keine Gewährleistungsansprüche gegen die publuence GmbH geltend zu machen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die publuence GmbH von allen Haftungsansprüchen freizustellen, die aufgrund von Schäden durch die Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- oder Nutzungsrechten Dritter oder sonstiger Rechte entstehen.
(5) Haftung für höhere Gewalt
Die publuence GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
(6) Verantwortung der Teilnehmer
Die Teilnehmer sind verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die geltenden Gesetze einzuhalten. Jeder Teilnehmer ist eigenverantwortlich dafür verantwortlich, dass die Inhalte auf seinen Webseiten und deren Art und Weise der Veröffentlichung rechtmäßig sind. Die publuence GmbH dient lediglich als Vermittler zwischen Advertisern und Publishern und übernimmt keine Verantwortung für den auf der Webseite veröffentlichten Inhalt oder die Art und Weise seiner Veröffentlichung.
(7) Haftung für Inhalte, die durch den Teilnehmer bereitgestellt werden
Die publuence GmbH übernimmt keine Haftung für Inhalte, wie z.B. Content, Bilder, Videos, die im Rahmen einer Buchung oder durch andere Teilnehmer zur Verfügung gestellt werden. Es dürfen keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere keine Marken-, Namens-, Urheber-, Nutzungs- oder Datenschutzrechte. Der Content darf keine gewaltverherrlichenden, rassistischen, verleumderischen, persönlichkeitsverletzenden oder anderweitig illegalen Inhalte enthalten.
(8) Empfehlung zur rechtlichen Beratung
Die publuence GmbH empfiehlt, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Insbesondere wird auf die Einhaltung des Wettbewerbsrechts hingewiesen.
§ 18 Änderungsvorbehalt
Die publuence GmbH behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Im Falle von Änderungen wird der Teilnehmer per E-Mail unter Angabe des Inkrafttretens der geänderten Fassung benachrichtigt. Der Teilnehmer hat das Recht, den Änderungen innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Benachrichtigung oder nach Veröffentlichung der geänderten Fassung zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch innerhalb dieser Frist, gelten die geänderten Bedingungen als vom Teilnehmer angenommen. In der Benachrichtigung wird gesondert auf die Bedeutung dieser Frist hingewiesen. Sollte der Teilnehmer den geänderten Bedingungen widersprechen, kann die publuence GmbH den Vertrag fristlos kündigen.
§ 19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte und rechtliche Beziehungen mit der publuence GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen oder geschlossenen Einzelverträgen entstehen, der Sitz der publuence GmbH vereinbart. Die publuence GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Teilnehmers Klage zu erheben.
§ 20 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die publuence GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten der Teilnehmer in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten und zu schützen. Die genaue Handhabung personenbezogener Daten wird in der Datenschutzerklärung der publuence GmbH geregelt.
Die Teilnehmer verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn, sie sind gesetzlich zur Weitergabe verpflichtet oder haben zuvor eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der publuence GmbH erhalten.
§ 21 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder nachträglich ihre Wirksamkeit verlieren, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke in diesen Geschäftsbedingungen.